Wir schützen Ihren letzten Willen
In Deutschland haben 77% der Bevölkerung kein Testament, das bedeutet, dass die Bestimmung der Erben per Gesetz erfolgt.
So erben nur der Ehepartner, die Kinder und/oder weitere Verwandte. Gibt es keine gesetzlichen Erben, geht der Nachlass an den Staat über.
Möchten Sie eine andere Verteilung festlegen oder von der gesetzlichen Regelung abweichen, ist die Verfassung eines Testaments oder der Abschluss eines Erbvertrages unabdingbar.
Nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verwaltet und aufgeteilt wird.
Doch für wen ist ein Testament wirklich sinnvoll?
Es gibt viele Gründe, die eine Testamentsgestaltung unumgänglich machen:
Dr. Schmitt | Klumpp | Partner mbB
Steuerberatungsgesellschaft
Pfälzerstraße 35
75177 Pforzheim
Telefon: 0 72 31 / 78 108 - 0
Telefax: 0 72 31 / 78 108 - 29
E-Mail: nfskp-plsd
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